Rechtsprechung
BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.12.1959 - III LA 150/57
- BVerwG, 03.01.1961 - III C 239.60
- BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
Papierfundstellen
- WM 1962, 562
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.06.1960 - IV C 3.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]). - BVerwG, 20.09.1956 - III C 137.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verkennung der Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 20. September 1956 - BVerwG III C 137.56 -. - BVerwG, 23.08.1956 - IV C 28.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]). - BVerwG, 21.09.1956 - IV C 65.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]). - BVerwG, 07.05.1957 - III C 154.55
Familienzusammenführung zwischen Eltern und Kindern nach § 230 Abs. 2 Nr. 3 …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]).